Geschichte Frankens – Mittelalter I |
Das Herzogtum Franken war eines der Stammesherzogtümer des ostfränkischen Reichs, die sich gegen Ende der Karolingerzeit Anfang des 10. Jahrhunderts herausbildeten. Sein Gebiet umfasste das heutige Hessen, das nördliche Baden-Württemberg, Südthüringen, weite Teile von Rheinland-Pfalz und Teile der heute fränkischen Gebiete in Bayern. Das Herzogtum Franken hatte mit allen anderen Stammesherzogtümern eine gemeinsame Grenze: Sachsen, Bayern, Schwaben und Lothringen (Ober- und Niederlothringen).
Gegen Ende der Karolingerzeit Anfang des 10. Jahrhunderts bildete sich das Herzogtum Franken heraus. Doch auch nach der Schwächung der königlichen Zentralgewalt unter dem letzten ostfränkischen Karolinger Ludwig dem Kind (900–911) konnte sich das Herzogtum Franken nicht so entwickeln, wie es zum Beispiel in Sachsen gelang. Versuche der ersten Salier scheiterten, und erst kurz vor dem Ende der karolingischen Dynastie, im Jahr 906, wird mit Konrad dem Jüngeren, Graf im Niederlahngau, ein Herzog von Franken genannt. Mit Konrad wurde fünf Jahre später zum ersten Mal ein Nichtkarolinger ostfränkischer König (Konrad I., 911–918, heute verschollene Grablege im Dom zu Fulda). Das Reich wurde weiterhin als „fränkisch“ aufgefasst (Regnum Francorum), der König nannte sich Rex und Rex Francorum und lebte, war er nun fränkischer Abstammung (Karolinger bis 911, Konradiner bis 918) oder sächsischer (Ottonen 918–1024), nach fränkischem Recht, genauer der Lex Salica, dem salischen Recht der Franken. Aber als nach dem Tod Konrads I. die ostfränkische Königskrone an die sächsischen Herzöge (Ottonen) überging, fiel die Familie und damit das Land wieder auf das Machtniveau eines Stammesherzogtums zurück. Die Aufstände, die Konrads Bruder Eberhard (Konradiner), sein Nachfolger im Herzogtum Franken, gegen den neuen König und späteren Kaiser anzettelte, endeten 939 mit dem Tod Eberhards und dem vorläufigen Ende des Herzogtitels in Franken nach nur 33 Jahren. Das Land wurde unmittelbar dem König unterstellt, d. h. „eingezogen“ bzw. aufgehoben und hundert Jahre später endgültig in die kurzlebigen Herzogtümer Ostfranken und Westfranken geteilt.